Schulbegleitung
Ambulante fachliche Schulbegleitung nach §35a SGB VIII
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Wir sind Jugendhilfe - Wir sind Schulbegleitung
Basis des Leistungsangebots der Schulbegleitung / Integrationsassistenz sind flexible Hilfen nach § 27 Abs. 2 SGB VIII oder § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung.
Nach § 35a Abs. 4 Nr. 1 SGB VIII kann die Hilfe in ambulanter Form erfolgen.
Mit professionellen Fachkräften, flexiblen Methoden und wirkungsvollen Hilfeplanverfahren reagiert das Angebot auf diverse Spannungsfelder im Schulalltag, um Kindern und Jugendlichen eine gelingende Teilhabe am Bildungssystem zu ermöglichen. Ein tragfähiges Verhältnis unter Einbeziehung jeglicher beteiligter Personen im Schulalltag gilt als unabdingbare Voraussetzung. So gilt es das Dreiecksverhältnis zwischen Leistungserbringer, Leistungsempfänger und Leistungsanbieter zu intensivieren und ferner Eltern, Schulleitungen, Klassenlehrer, Lehrer und Schulsozialarbeiter im Hilfeplanverfahren mit einzubinden. Die Leistung orientiert sich am individualpädagogischen Bedarf und kann an den folgenden Schulformen erbracht werden:
- Primarstufe (Grundschule)
- Sekundarstufe 1 (Förderschule, Haupt-, Real-, Gesamtschule, Gymnasium)
- Sekundarstufe 2 (Berufskolleg, Gymnasiale Oberstufe)
- Fachhochschule und Universität
Unser Angebot adressiert an Schülerinnen und Schüler, deren inklusive Teilhabe am schulischen oder gesellschaftlichen Leben bereits aufgrund ihrer seelischen Gesundheit sowie einer diagnostizierten oder drohenden seelischen Behinderung beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Ebenso sind Entwicklungsverzögerungen, Entwicklungsdefizite, Verhaltensauffälligkeiten, mangelnde Selbständigkeit, Bindungs- und Beziehungsproblematiken sowie marginal ausgeprägte Persönlichkeitsmerkmale ein Indikator für das Erfordernis des Leistungsangebots.
An führender Stelle zielt das Angebot der Schulbegleitung darauf den Kindern und Jugendlichen eine Teilhabe am Schul- und Bildungssystem zu ermöglichen und sie zu einer selbständigen, tragfähigen und zielführenden Organisation und Struktur ihres Schulalltags zu befähigen, sodass ein Hilfeangebot prospektiv entbehrlich werden kann. Durch Aktivierung vorhandener Ressourcen und Erlernen neuer Methoden soll die Selbständigkeits- und Persönlichkeitsentfaltung maximiert werden. Empowerment und Befähigung spielen eine Schlüsselrolle in diesem Prozess.
Das Leistungsangebot orientiert sich individualpädagogisch und dynamisch am aktuellen Entwicklungsstand, den vorhandenen Ressourcen, Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen sowie an den Zielvereinbarungen des Hilfeplanverfahrens. Die Einbeziehung der Eltern, Sorgeberechtigen, Erziehungsberechtigten sowie Lehrer:innen und Schulsoziarbeiter:innen gilt dabei als Voraussetzung für ein gelingendes und zielführendes Leistungsangebot.