FAQ
Finden wir gemeinsam die passenden Antworten
Für Jugendämter
Die Tissen und Berger Jugendhilfe wurde von Frau Alexa Tissen und Herrn Nicolas Berger mit dem Leitsatz: „Ein nachhaltiges Wohlergehen für alle Familien und Kinder“ gegründet. Professionelle, kompetente und vertrauensvolle Kooperationen sind mit uns sicher.
Wir sind Jugendhilfe.
Wir bieten die folgenden ambulanten Leistungen an:
- Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshilfe §30 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe §31 SGB VIII
- Fachliche Schulbegleitung §35a SGB VIII
- Junge Volljährige, Nachbetreuung §§41, 41a SGB VIII
Unsere ambulanten Leistungen erbringen wir bedarfsgerecht anhand gültiger Leistungsvereinbarungen bevorzugt im Rheinland:
- Köln
- Rhein-Erft-Kreis
- Pulheim
- Hürth
- Frechen
- Bergheim
- Kerpen
- Brühl
- Wesseling
Für Anfragen zur ambulanten Jugendhilfe wenden Sie sich bitte an:
- Frau Alexa Tissen
- Herr Nicolas Berger
In den folgenden ambulanten Leistungen setzen wir ausschließlich Fachkräfte ein.
- Erziehungsbeistand
- SPFH
- Hilfen für junge Volljährige, Ambulante Nachbetreuung
Im Leistungsspektrum der Schulbegleitung präferieren wir ebenso dein Einsatz von pädagogischen Fachkräften. Jedoch orientieren wir uns am Gebot der jeweiligen öffentlichen Jugendhilfe und am individuellen Hilfeplanverfahren.
Absolute Ausschlusskriterien können im Vorfeld nicht formuliert werden. Wir erbringen stets geeignete, erforderliche und angemessene Leistungen, die unseren Kern- und Fachkompetenzen entsprechen. Bei einer zu großen Differenz zwischen dem Hilfebedarf und unserem Kompetenzspektrum, würden wir Hilfen nicht annehmen.
Für Hilfeempfänger
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung sowie auf Erziehung.
Jugendhilfe trägt dazu bei diese Rechte zu verwirklichen.
Dies geschieht durch:
- Förderung der sozialen und individuellen Entwicklung
- Benachteiligungen werden vermieden
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird ermöglicht
- Schutz vor Gefahren und Kindeswohlgefährdungen
- Kinder- und familienfreundliche Lebensumwelten zu schaffen
Es ist gut, dass Sie ehrlich zu sich sind und sagen können, dass Sie Hilfe brauchen.
Suchen Sie das Jugendamt in Ihrem Wohnort, Ihrer Stadt auf. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Ihr zuständiges Jugendamt wird Ihnen die geeigneten Hilfen aufzeigen.
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem, für Sie zuständigen Jugendamt auf. Wenn Sie bereits einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung gestellt haben, äußern Sie Ihren Wunsch den zuständigen Mitarbeiter:innen gegenüber
Falls Ihr Gefühl der Hilflosigkeit so groß ist und Sie selbständig nicht die Kontaktaufnahme zum Jugendamt schaffen, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten oder unterstützen Sie.
Sofern Sie keine Leistungen durch das Jugendamt gefördert bekommen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir empfehlen Ihnen mögliche Beratungs- oder Hilfsangebote.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Beschwerden werden stets vollumfänglich wahrgenommen. Ihre Zufriedenheit und gelingende Hilfen liegen stets in unserem Fokus.
Richten Sie Ihre Beschwerde bitte als E-Mail an info@tissenberger.de