Junge Volljährige

Ambulante Hilfen für junge Volljährige und Ambulante Nachbetreuung nach §§41, 41a SGB VIII

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Wir sind Jugendhilfe - Wir sind ambulante Nachbetreuung

Die rechtliche Grundlage der Ambulanten Nachbetreuung und Hilfen zur Erziehung für junge Volljährigen basieren auf § 41 SGB VIII in Verbindung mit § 41a SGB VIII.

„Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. […]“

„Junge Volljährige werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang und in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form beraten und unterstützt. […]“

Die ambulante Nachbetreuung und die Hilfe für junge Volljährige fungieren als abschließende Instrumentarien im Prozess der Hilfen zur Erziehung und ermöglicht den jungen Volljährigen einen optimalen Übergang in das selbständige Leben ohne Bedarf nach weiteren Betreuungs- und Hilfsleistungen. Die Verselbständigung sowie der Umzug in eine eigene Wohnung und die damit verbundenen Rechte, Pflichten und Erfordernisse, stellen für viele junge Volljährige in der Anfangszeit enorme Herausforderungen dar, denen das Angebot der ambulanten Nachbetreuung begegnet und mit adäquaten sowie passgenauen Beratungs- und Unterstützungsleistungen agiert. Die jungen Volljährigen werden in einem auf kurze Dauer angelegten Prozess auf ein eigenverantwortliches, selbstwirksames und selbständiges Leben vorbereitet.

Angesprochen durch dieses Angebot werden junge Volljährige, die bereits eigenen Wohnraum bezogen haben, oder sich im Prozess des Bezugs einer eigenen Wohnung befinden. Dieses Angebot richtet sich ebenso an unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), die eigenen Wohnraum beziehen. Der Schritt in die Verselbständigung und die damit verbundenen Erfordernisse an Befähigung, Eigenverantwortung und Selbständigkeit, stellen junge Volljährige oftmals vor Herausforderungen, derer sie sich nicht adäquat gewachsen fühlen, oder aufgrund mangelnder Kompetenzen, Fähigkeiten und unzureichendem Wissen den Übergang in die Selbständigkeit nicht gelingend bewerkstelligen können.

Folgende Merkmale definieren ein Bedürfnis zur Ambulanten Nachbetreuung:

  • Ein Umzug in eigenen Wohnraum ist erforderlich, da im Setting der Herkunftsfamilie keine Perspektive auf weiteren Verbleib herrscht und eine stationäre Hilfemaßnahme außerfrage steht
  • Der Wunsch der jungen Volljährigen eigenen Wohnraum zu beziehen, die Unterstützung durch die Familie, Peers und Netzwerke jedoch nicht gewährleistet werden kann
  • Die erfolgreiche Beendigung einer stationären Wohnform im Rahmen der Hilfen zur Erziehung mit anschließendem Auszug in eigenen Wohnraum. Ebenso bei Beendigungen, die nicht als erfolgreicher Hilfeprozess verlaufen sind und der Auszug bevorsteht, wirkt die Ambulante Nachbetreuung als unterstützendes Instrument
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